Ein betrieblicher Ersthelfer bleibt nicht für immer Ersthelfer. Nach §26 DGUV Vorschrift 1 muss er in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Wer die Frist verpasst, muss oft wieder ganz von vorn anfangen. Dieser Artikel erklärt, wie lange die Ausbildung gilt, was bei einer überschrittenen Frist passiert und wie Arbeitgeber die Termine im Griff behalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gilt in der Regel zwei Jahre.
- Innerhalb dieser Frist ist ein eintägiges Erste-Hilfe-Training bei einer ermächtigten Stelle fällig.
- Ist die Frist überschritten, wird in der Regel wieder der vollständige Erste-Hilfe-Lehrgang nötig.
- Die Lehrgangsgebühr für Training und Lehrgang übernimmt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Die Fristen zu überwachen ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Wie lange ist die Ersthelferausbildung gültig?
§26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass betriebliche Ersthelfer „in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren“ fortgebildet werden. Die zwei Jahre laufen ab dem Datum der letzten Aus- oder Fortbildung, das auf der Teilnahmebescheinigung steht. Wer am 15. März 2026 seinen Lehrgang besucht hat, sollte sein Training also spätestens im März 2028 absolvieren.
„In der Regel“ bedeutet: Das ist der Normalfall, keine starre Stichtagsregel. Verlassen sollten Sie sich auf diesen Spielraum aber nicht. Planen Sie das Training so, dass es sicher innerhalb der zwei Jahre liegt.
Was passiert, wenn die Frist überschritten ist?
Dann zählt die Person nicht mehr als ausgebildeter Ersthelfer, und Ihre Ersthelferquote ist womöglich nicht mehr erfüllt. Nach DGUV Regel 100-001 wird nach Überschreiten der Zweijahresfrist in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nötig, also die vollständige Ausbildung statt des kürzeren Trainings. Für den Betrieb heißt das: ein weiterer Ausbildungstag und bis dahin eine Lücke in der Ersten Hilfe.
Wie läuft die Fortbildung ab?
Die Fortbildung heißt Erste-Hilfe-Training und dauert einen Tag. Sie findet in Präsenz bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle statt. Im Mittelpunkt stehen die praktischen Maßnahmen, typische Notfälle aus dem Arbeitsalltag und die Änderungen seit der letzten Schulung, etwa durch die aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Am Ende gibt es wieder eine Teilnahmebescheinigung, mit der die nächste Zweijahresfrist beginnt.
Wer zahlt die Fortbildung?
Wie bei der Ausbildung übernimmt der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr. Für Lehrgänge ab dem 01.01.2026 beträgt die Pauschale 46,31 Euro je Teilnehmer, für Aus- und Fortbildung gleich. Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter frei und zahlt das Gehalt weiter.
So behalten Arbeitgeber die Fristen im Blick
- Liste führen: Name, Datum der letzten Aus- oder Fortbildung und das daraus folgende Fälligkeitsdatum für jeden Ersthelfer.
- Früh buchen: Termine bei ermächtigten Stellen sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Planen Sie drei bis sechs Monate vor Ablauf.
- Nicht alle gleichzeitig: Verteilen Sie die Trainings, damit nie alle Ersthelfer am selben Tag fehlen.
- Puffer einplanen: Bilden Sie mehr Ersthelfer aus als das Minimum, damit ein Ausfall die Quote nicht sofort reißt.
- Nachweise aufbewahren: Kopien der Teilnahmebescheinigungen gehören in die Unterlagen zur Ersten Hilfe.
Zwischen den Trainings: die jährliche Unterweisung
Zwei Jahre ohne Übung sind lang. Hinzu kommt eine eigene Pflicht, die alle Beschäftigten betrifft, Ersthelfer eingeschlossen: Nach §12 ArbSchG muss jeder mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, auch zum Verhalten im Notfall. Diese Unterweisung kann online erfolgen. Für Ihre Ersthelfer ist sie eine gute Gelegenheit, das Wissen zwischen zwei Trainings aufzufrischen. Für alle anderen ist sie der Nachweis, dass sie wissen, was in den ersten Minuten zu tun ist.
Wichtig für die Abgrenzung: Eine Online-Unterweisung ersetzt das Erste-Hilfe-Training der Ersthelfer nicht. Sie ergänzt es und deckt die jährliche Pflicht für die gesamte Belegschaft ab.
Gilt das auch für andere Erste-Hilfe-Kurse?
Nein, die Zweijahresfrist gilt für betriebliche Ersthelfer. Für andere Zwecke gelten eigene Regeln. Einen Überblick gibt der Artikel Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Häufige Fragen
Wie lange ist ein betrieblicher Ersthelfer gültig?
In der Regel zwei Jahre ab der letzten Aus- oder Fortbildung. Innerhalb dieser Zeit ist ein Erste-Hilfe-Training bei einer ermächtigten Stelle fällig.
Was passiert, wenn ich die Auffrischung verpasst habe?
Nach Überschreiten der Zweijahresfrist ist in der Regel wieder der vollständige Erste-Hilfe-Lehrgang nötig. Bis dahin zählen Sie nicht als ausgebildeter Ersthelfer.
Kann die Fortbildung online gemacht werden?
Nein. Das Erste-Hilfe-Training für betriebliche Ersthelfer findet in Präsenz bei einer ermächtigten Stelle statt. Online möglich ist die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG.
Wer zahlt die Auffrischung für Ersthelfer?
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Lehrgangsgebühr, 2026 als Pauschale von 46,31 Euro je Teilnehmer. Der Arbeitgeber trägt die Arbeitszeit.
Müssen Ersthelfer zusätzlich jährlich unterwiesen werden?
Die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten, also auch für Ersthelfer. Sie ist eine eigene Pflicht neben der Fortbildung alle zwei Jahre.
Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer: Pflicht und Anzahl. Betrieblicher Ersthelfer werden. DGUV Vorschrift 1. Erste-Hilfe-Unterweisung nach §12 ArbSchG.
