Interne Fortbildung
Erste Hilfe Kurs Auffrischung Online für Ihr Unternehmen
§12 ArbSchG-konform, dokumentiert und in 45 Minuten abgeschlossen



Ihr Ersthelfer ist ausgebildet. Aber was ist mit den anderen 90% der Belegschaft?
Jeder Betrieb mit mehr als zwei Mitarbeitern ist gesetzlich verpflichtet, ausgebildete Ersthelfer vorzuhalten. Das wissen Sie. Die DGUV regelt Anzahl und Intervall — alle zwei Jahre Präsenz-Auffrischung. Erledigt.
Aber §12 des Arbeitsschutzgesetzes stellt eine zweite, eigenständige Pflicht auf, die im Betriebsalltag regelmäßig übersehen wird: Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich in Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen unterwiesen werden — explizit einschließlich Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen. Nicht nur der benannte Ersthelfer. Alle.
Das ist kein Interpretationsspielraum. Es steht so im Gesetz.
Und im Ernstfall — wenn der ausgebildete Ersthelfer krank ist, im Urlaub, oder schlicht nicht in der Nähe — steht der Rest Ihres Teams blank da. Ohne Wissen. Ohne Handlungssicherheit. Ohne dokumentierte Unterweisung. Genau das löst unser Online-Kurs.
Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Kurs ist kein Ersatz für die DGUV-Ersthelferausbildung. Er erfüllt die Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG für alle Mitarbeiter.
Die rechtliche Grundlage
Was §12 ArbSchG von jedem Arbeitgeber verlangt
Die Unterweisungspflicht gilt für alle Mitarbeiter — jährlich, dokumentiert
§12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Pflicht gilt:
- bei der Einstellung jedes neuen Mitarbeiters
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich
- nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1, §4)
Die Unterweisung muss dokumentiert sein. Inhalt, Datum, Teilnehmer und Abschluss müssen nachweisbar vorliegen — für Betriebsprüfungen, Audits und im Haftungsfall.
Was passiert, wenn die Dokumentation fehlt?
Fehlende oder unvollständige Unterweisungsnachweise sind kein Kavaliersdelikt. §25 ArbSchG sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor. Schwerwiegender: Wenn ein Mitarbeiter bei einem Unfall verletzt wird und keine dokumentierte Unterweisung vorliegt, kann der Arbeitgeber zivilrechtlich in die Haftung genommen werden — unabhängig davon, ob der Unfall die Erste Hilfe überhaupt betroffen hat.
§12 ArbSchG definiert klare Anforderungen an die Unterweisung: korrekt, verständlich, dokumentiert. Genau das liefern wir.
Online Erste Hilfe Auffrischung für Betriebe: Ihre §12-Pflicht in 45 Minuten erfüllt
Unser Online-Kurs vermittelt Ihren Mitarbeitern in 45 Minuten fundiertes Erste-Hilfe-Wissen — ortsunabhängig, zeitlich flexibel, ohne Ausfallzeiten und ohne Logistikaufwand. Jeder Teilnehmer absolviert den Kurs in seinem eigenen Tempo und erhält danach ein datiertes PDF-Zertifikat als vollständiger Unterweisungsnachweis.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Für jeden Mitarbeiter liegt ein individueller, namentlicher Nachweis mit Inhalt, Datum und Abschlussbestätigung vor — genau das, was Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden bei einer Prüfung fordern.
Was Ihre Mitarbeiter in 45 Minuten lernen
- Kreislaufstillstand erkennen und handeln — Bewusstlosigkeit prüfen, Notruf 112, Herzdruckmassage und AED-Einsatz
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen — Stabile Seitenlage, Atemwegssicherung, Schockbehandlung
- Wunden und Blutungen — Druckverband anlegen, Wundversorgung, lebensbedrohliche Blutungen stoppen
- Akute Notfälle erkennen — Herzinfarkt, Schlaganfall (FAST-Schema), Anaphylaxie, Unterzuckerung
- Verbrennungen und Verätzungen — Korrekte Erstmaßnahmen, was man nicht tun darf
- Notruf und Rettungskette — Die richtigen Informationen, zur richtigen Zeit, an die richtige Stelle
Kursleitung: Dominik, aktiver Rettungsdienst und THW-Katastrophenschutz. Kein theoretisches Lehrbuch-Wissen sondern Praxis aus hunderten realen Einsätzen.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
Maximale Rechtssicherheit. Minimaler Aufwand
Für alle Branchen geeignet Büro, Handel, Dienstleistung, Handwerk, Pflege, Bildungseinrichtungen — Erste-Hilfe-Grundwissen ist arbeitsplatzübergreifend relevant. Der Erste Hilfe Kurs Auffrischung Online entspricht den aktuellen ERC-Leitlinien 2025.
Über 25.000 Teilnehmer deutschlandweit vertrauen auf uns
Mit dem Erste Hilfe Kurs Online haben wir bereits über 25.000 Teilnehmer in ganz Deutschland erfolgreich dabei unterstützt, sich professionell auf private sowie berufliche Anforderungen vorzubereiten.
So funktioniert es
In 3 Schritten zur erfolgreichen internen Mitarbeiter-Schulung
Schritt 1
Anfrage stellen Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Teilen Sie uns Anzahl der Teilnehmer und gewünschten Startzeitraum mit. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit einem individuellen Angebot inklusive Sammelrechnung.
Schritt 2
Teilnehmerliste übermitteln Senden Sie uns Namen und E-Mail-Adressen Ihrer Mitarbeiter. Wir richten alle Accounts ein und versenden die persönlichen Zugangsdaten direkt an jeden Teilnehmer.
Schritt 3
Mitarbeiter starten — Zertifikate landen im Postfach Jeder Mitarbeiter absolviert den Kurs. Nach Abschluss steht das PDF-Zertifikat zum sofortigen Download bereit. Sie erhalten auf Wunsch eine Übersicht aller abgeschlossenen Teilnahmen.
Bereit, die Unterweisungspflicht für Ihr Team zu erfüllen?
Kein Präsenztermin. Kein Koordinationsaufwand. Kein Mitarbeiterausfall. Nur ein klares Ergebnis: Alle Mitarbeiter unterwiesen, alle Nachweise dokumentiert, alle gesetzlichen Anforderungen nach §12 ArbSchG erfüllt.
Ab 10 Personen erhalten Sie 10% Rabatt und eine einzige Sammelrechnung für die gesamte Buchung.
Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Kurs ist kein Ersatz für die DGUV-Ersthelferausbildung. Er erfüllt die Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG für alle Mitarbeiter
