Interne Fortbildung

Erste Hilfe Kurs Auffrischung Online für Ihr Unternehmen

Ihr Ersthelfer ist ausgebildet. Aber was ist mit den anderen 90% der Belegschaft?

Jeder Betrieb mit mehr als zwei Mitarbeitern ist gesetzlich verpflichtet, ausgebildete Ersthelfer vorzuhalten. Das wissen Sie. Die DGUV regelt Anzahl und Intervall — alle zwei Jahre Präsenz-Auffrischung. Erledigt.

Aber §12 des Arbeitsschutzgesetzes stellt eine zweite, eigenständige Pflicht auf, die im Betriebsalltag regelmäßig übersehen wird: Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich in Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen unterwiesen werden — explizit einschließlich Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen. Nicht nur der benannte Ersthelfer. Alle.
Das ist kein Interpretationsspielraum. Es steht so im Gesetz.

Und im Ernstfall — wenn der ausgebildete Ersthelfer krank ist, im Urlaub, oder schlicht nicht in der Nähe — steht der Rest Ihres Teams blank da. Ohne Wissen. Ohne Handlungssicherheit. Ohne dokumentierte Unterweisung. Genau das löst unser Online-Kurs.

Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Kurs ist kein Ersatz für die DGUV-Ersthelferausbildung. Er erfüllt die Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG für alle Mitarbeiter.

Was §12 ArbSchG von jedem Arbeitgeber verlangt

Die Unterweisungspflicht gilt für alle Mitarbeiter — jährlich, dokumentiert

§12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Pflicht gilt:

  • bei der Einstellung jedes neuen Mitarbeiters
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen

Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1, §4)
Die Unterweisung muss dokumentiert sein. Inhalt, Datum, Teilnehmer und Abschluss müssen nachweisbar vorliegen — für Betriebsprüfungen, Audits und im Haftungsfall.

Was passiert, wenn die Dokumentation fehlt?

Fehlende oder unvollständige Unterweisungsnachweise sind kein Kavaliersdelikt. §25 ArbSchG sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor. Schwerwiegender: Wenn ein Mitarbeiter bei einem Unfall verletzt wird und keine dokumentierte Unterweisung vorliegt, kann der Arbeitgeber zivilrechtlich in die Haftung genommen werden — unabhängig davon, ob der Unfall die Erste Hilfe überhaupt betroffen hat.

§12 ArbSchG definiert klare Anforderungen an die Unterweisung: korrekt, verständlich, dokumentiert. Genau das liefern wir.

Online Erste Hilfe Auffrischung für Betriebe: Ihre §12-Pflicht in 45 Minuten erfüllt

Unser Online-Kurs vermittelt Ihren Mitarbeitern in 45 Minuten fundiertes Erste-Hilfe-Wissen — ortsunabhängig, zeitlich flexibel, ohne Ausfallzeiten und ohne Logistikaufwand. Jeder Teilnehmer absolviert den Kurs in seinem eigenen Tempo und erhält danach ein datiertes PDF-Zertifikat als vollständiger Unterweisungsnachweis.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Für jeden Mitarbeiter liegt ein individueller, namentlicher Nachweis mit Inhalt, Datum und Abschlussbestätigung vor — genau das, was Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden bei einer Prüfung fordern.

Was Ihre Mitarbeiter in 45 Minuten lernen

  • Kreislaufstillstand erkennen und handeln — Bewusstlosigkeit prüfen, Notruf 112, Herzdruckmassage und AED-Einsatz
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen — Stabile Seitenlage, Atemwegssicherung, Schockbehandlung
  • Wunden und Blutungen — Druckverband anlegen, Wundversorgung, lebensbedrohliche Blutungen stoppen
  • Akute Notfälle erkennen — Herzinfarkt, Schlaganfall (FAST-Schema), Anaphylaxie, Unterzuckerung
  • Verbrennungen und Verätzungen — Korrekte Erstmaßnahmen, was man nicht tun darf
  • Notruf und Rettungskette — Die richtigen Informationen, zur richtigen Zeit, an die richtige Stelle

Kursleitung: Dominik, aktiver Rettungsdienst und THW-Katastrophenschutz. Kein theoretisches Lehrbuch-Wissen sondern Praxis aus hunderten realen Einsätzen.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Maximale Rechtssicherheit. Minimaler Aufwand

  • Lückenlose Dokumentation Jeder Teilnehmer erhält ein datiertes PDF-Zertifikat mit Name, Kursinhalten und Abschlussdatum als Nachweis der abgeschlossenen Online-Unterweisung. Geeignet zur Dokumentation der Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG für Betriebsprüfungen und Audits. Kein Ersatz für die DGUV-Ersthelferausbildung.
  • Kein Mitarbeiterausfall Statt eines halben Tages Präsenzschulung: 45 Minuten Online-Kurs, jederzeit und von überall. Ihre Mitarbeiter lernen in der Mittagspause, im Homeoffice oder zwischen zwei Terminen.
  • Null Administrationsaufwand Sie übermitteln uns Namen und E-Mail-Adressen Ihrer Teilnehmer. Wir versenden alle Zugangsdaten individuell. Jeder Mitarbeiter schließt eigenständig ab und lädt sein Zertifikat direkt herunter. Keine zentrale Verwaltung, keine Unterschriftenlisten.
  • 2 Jahre Kurszugang inklusive Jeder Mitarbeiter hat 2 Jahre Zugang zu seinem Kurs. Jeder Mitarbeiter kann den Kurs im Folgejahr eigenständig wiederholen und das ohne neue Buchung Ihrerseits
  • 10% Rabatt ab 10 Personen Ab einer Gruppengröße von 10 Teilnehmern erhalten Sie automatisch 10% Rabatt auf den Gesamtpreis. Abgerechnet wird über eine einzige Sammelrechnung für Ihr Unternehmen.

Für alle Branchen geeignet Büro, Handel, Dienstleistung, Handwerk, Pflege, Bildungseinrichtungen — Erste-Hilfe-Grundwissen ist arbeitsplatzübergreifend relevant. Der Erste Hilfe Kurs Auffrischung Online entspricht den aktuellen ERC-Leitlinien 2025.

  • Über 25.000 Teilnehmer deutschlandweit
  • Kursleitung aus aktivem Rettungsdienst & THW
  • PDF-Zertifikat als Unterweisungsnachweis
  • Ab 10 Personen, 10% Gruppenrabatt

Über 25.000 Teilnehmer deutschlandweit vertrauen auf uns

Mit dem Erste Hilfe Kurs Online haben wir bereits über 25.000 Teilnehmer in ganz Deutschland erfolgreich dabei unterstützt, sich professionell auf private sowie berufliche Anforderungen vorzubereiten.

  • Der Kurs hat uns geholfen, alle Mitarbeiter auf den aktuellen Stand zu bringen

    Organisatorisch sehr gut mit uns abgestimmt und für uns als Firma unkompliziert in der Handhabung. Das war wichtig!
    Testimonial Firmen und Unternehmen.
    K. Lehnert
    Personalleitung

So funktioniert es

In 3 Schritten zur erfolgreichen internen Mitarbeiter-Schulung

Schritt 1

Anfrage stellen Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Teilen Sie uns Anzahl der Teilnehmer und gewünschten Startzeitraum mit. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit einem individuellen Angebot inklusive Sammelrechnung.

Schritt 2

Teilnehmerliste übermitteln Senden Sie uns Namen und E-Mail-Adressen Ihrer Mitarbeiter. Wir richten alle Accounts ein und versenden die persönlichen Zugangsdaten direkt an jeden Teilnehmer.

Schritt 3

Mitarbeiter starten — Zertifikate landen im Postfach Jeder Mitarbeiter absolviert den Kurs. Nach Abschluss steht das PDF-Zertifikat zum sofortigen Download bereit. Sie erhalten auf Wunsch eine Übersicht aller abgeschlossenen Teilnahmen.

Bereit, die Unterweisungspflicht für Ihr Team zu erfüllen?

Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Kurs ist kein Ersatz für die DGUV-Ersthelferausbildung. Er erfüllt die Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG für alle Mitarbeiter

Häufige Fragen von Unternehmen

Ja. §12 ArbSchG schreibt vor, dass alle Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden müssen, einschließlich Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen. Digitale Unterweisungen sind nach aktuellem Stand ausdrücklich zulässig, sofern sie inhaltlich korrekt, verständlich und vollständig dokumentiert sind. Unser Kurs erfüllt alle diese Voraussetzungen.

Nein und dieser Unterschied ist wichtig. Die Ersthelfer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 (§10 ArbSchG) ist eine Präsenz-Ausbildung, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss und nur für benannte Ersthelfer gilt. Unser Kurs ist die davon unabhängige jährliche Pflichtunterweisung nach §12 ArbSchG, die für alle Mitarbeiter gilt — also für die 90–95% der Belegschaft, die keinen ausgebildeten Ersthelfer-Status haben. Beide Pflichten bestehen gleichzeitig und unabhängig voneinander.

Das PDF-Zertifikat enthält Name des Teilnehmers, Kursinhalte und Abschlussdatum. Es bestätigt, dass der Teilnehmer den Online-Kurs der Lernakademie Plus abgeschlossen hat. Dieser Nachweis dient der Dokumentation der Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG und ist kein Nachweis einer amtlich anerkannten Ersthelfer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1.

Nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Da jeder Mitarbeiter 2 Jahre Zugang zu seinem Kurs erhält, kann er die Unterweisung im Folgejahr eigenständig wiederholen — ohne neue Buchung Ihrerseits. Sie werden lediglich für das dritte Jahr eine neue Buchung benötigen.

Das Firmenangebot mit Sammelrechnung und 10% Gruppenrabatt gilt ab 10 Teilnehmern. Für kleinere Teams oder einzelne Mitarbeiter ist der Kurs selbstverständlich auch über unsere reguläre Buchungsstrecke verfügbar.


Durch unsere moderne digitale Plattform können wir aber auch hunderte von Mitarbeitern gleichzeitig schulen.

Der Kurs ist für alle Branchen geeignet, in denen Erste-Hilfe-Grundwissen arbeitsplatzübergreifend relevant ist — also Büro, Handel, Dienstleistung, Handwerk, Gastronomie, Pflege, Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen) und viele mehr. Für Hochrisikobranchen mit spezifischen Gefährdungslagen (z.B. Chemie, Bergbau) empfehlen wir, den Kurs als Teil eines umfassenderen Unterweisungskonzepts einzusetzen.

Jeder Teilnehmer hat 2 Jahre Zugang zu seinem gebuchten Kurs. Das ermöglicht es, die Unterweisung im eigenen Tempo zu absolvieren und im Folgejahr eigenständig zu wiederholen — ganz ohne erneute Buchung.