Verbandskasten Inhalt: DIN 13157 und DIN 13169 für den Betrieb erklärt

Erste Hilfe Kit Verbandkasten Notfallausrüstung

Der Verbandskasten im Betrieb ist gesetzlich vorgeschrieben – Inhalt und Ausstattung sind durch DIN-Normen geregelt. Wer den falschen Verbandkasten hat oder ihn nicht pflegt, erfüllt seine Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 nicht.

Welche DIN-Norm gilt für welchen Betrieb?

  • DIN 13157 (Kleiner Betriebsverbandkasten): Pflicht in Verwaltungs- und Bürobetrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern.
  • DIN 13169 (Großer Betriebsverbandkasten): Pflicht in Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko und in größeren Betrieben ab 50 Mitarbeitern.

Was enthält der DIN-13157-Verbandkasten?

  • Wundschnellverbände in verschiedenen Größen
  • Pflaster-Sortiment
  • Verbandpäckchen (klein und mittel)
  • Dreieckstuch und Rettungsdecke
  • Einmalhandschuhe (mehrere Paare)
  • Beatmungsmaske (Folie)
  • Schere, Sicherheitsnadeln, Erste-Hilfe-Anleitung

Was muss beim Verbandkasten beachtet werden?

  • Standort: Gut sichtbar, leicht zugänglich, für alle Mitarbeiter bekannt
  • Regelmäßige Kontrolle: Mindestens einmal pro Jahr, abgelaufene Materialien sofort ersetzen
  • Dokumentation: Prüfung mit Datum festhalten
  • Keine Medikamente: Nur Verbandmaterial, keine Schmerzmittel oder Salben

Weiterführende Artikel: Erste Hilfe im Betrieb. DGUV Vorschrift 1. Betriebliche Ersthelfer-Pflicht.

Ergänzende Beiträge