Die DGUV Vorschrift 1 ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift der deutschen Berufsgenossenschaften. §26 dieser Vorschrift verpflichtet jeden Arbeitgeber, ausreichend betriebliche Ersthelfer auszubilden und vorzuhalten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder bis 10.000 Euro und haftet bei Arbeitsunfällen persönlich.
Was regelt die DGUV Vorschrift 1 zur Ersten Hilfe?
- Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten braucht einen ausgebildeten Ersthelfer
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 21 Mitarbeitern: mindestens 5 % der anwesenden Belegschaft
- In allen anderen Betrieben ab 21 Mitarbeitern: mindestens 10 %
- Auffrischung alle 2 Jahre Pflicht
- Ausreichend Ersthelfer müssen immer anwesend sein – nicht nur auf dem Papier
Der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 1 und §12 ArbSchG
Viele Arbeitgeber kennen nur eine der beiden Pflichten. Sie bestehen aber nebeneinander und ersetzen sich nicht:
- DGUV Vorschrift 1 (§26): Betrifft nur die benannten Ersthelfer. Präsenzkurs, alle 2 Jahre Auffrischung, BG zahlt die Kursgebühr.
- §12 ArbSchG: Betrifft alle Mitarbeiter ohne Ausnahme. Jährliche Unterweisung in Erster Hilfe, online möglich, Kosten trägt der Arbeitgeber.
Wer nur Ersthelfer ausbildet, hat §26 DGUV Vorschrift 1 erfüllt – aber §12 ArbSchG verletzt, wenn er keine allgemeine jährliche Unterweisung für alle Mitarbeiter durchführt.
Was kostet die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung?
Die Kursgebühren übernimmt die Berufsgenossenschaft vollständig. Die Pauschale beträgt 2026 einheitlich 46,31 Euro pro Teilnehmer für den Grundkurs (8 Stunden) bzw. die Auffrischung (8 Stunden). Der Arbeitgeber trägt lediglich die Ausfallzeiten der Mitarbeiter während des Kurses.
Anmeldung: über die eigene Berufsgenossenschaft oder direkt bei einem anerkannten Anbieter (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, private Anbieter mit BG-Zulassung).
Was passiert bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 1?
Wer nicht genügend ausgebildete Ersthelfer nachweisen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei einem Arbeitsunfall, bei dem ein fehlender Ersthelfer die Situation verschlimmert hat, sind strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber möglich. Berufsgenossenschaftliche Betriebsprüfungen prüfen die Ersthelfer-Abdeckung routinemäßig.
DGUV Vorschrift 1 und der Verbandskasten
Die DGUV Vorschrift 1 regelt auch die Pflicht zum Vorhalten von Erste-Hilfe-Material nach DIN-Norm. Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter in Verwaltungsberufen: DIN 13157. Alle anderen Betriebe oder größere Betriebe: DIN 13169. Der Verbandkasten muss jährlich geprüft und abgelaufene Materialien ersetzt werden.
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 1
Wie viele Ersthelfer brauche ich als Arbeitgeber?
Ab 1 Mitarbeiter: mindestens 1 Ersthelfer. Ab 21 Mitarbeitern in Verwaltungsbetrieben: 5 % der anwesenden Belegschaft. In allen anderen Betrieben: 10 %.
Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kursgebühr vollständig (Pauschale 46,31 Euro/Teilnehmer 2026).
Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 1 und §19 FeV?
§19 FeV gilt für den Führerschein – einmalig, lebenslang gültig. DGUV Vorschrift 1 gilt für betriebliche Ersthelfer – alle 2 Jahre Auffrischung Pflicht.
Erste-Hilfe-Unterweisung für alle Mitarbeiter – online und rechtssicher →
Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer-Pflicht · Betrieblicher Ersthelfer werden · Erste Hilfe im Betrieb · §12 ArbSchG Unterweisung

