Wie werde ich betrieblicher Ersthelfer? Ausbildung, Pflichten und Rechte

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Betrieblicher Ersthelfer zu werden ist einfacher als viele denken: ein Kurstag, alle zwei Jahre eine Auffrischung, und die Kosten trägt in aller Regel die Berufsgenossenschaft.

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Mitarbeiter der in der Lage ist, bei einem Arbeitsunfall oder einem medizinischen Notfall am Arbeitsplatz sofort und sachgerecht zu handeln – bis der Rettungsdienst eintrifft.

Voraussetzungen: Was brauchst du?

  • Du musst Mitarbeiter im Betrieb sein
  • Du musst volljährig sein
  • Du brauchst keine medizinischen Vorkenntnisse
  • Der Arbeitgeber muss dich offiziell als Ersthelfer bestellen

Der Weg zum betrieblichen Ersthelfer: Schritt für Schritt

Schritt 1: Gespräch mit dem Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet betriebliche Ersthelfer zu bestellen und ihre Ausbildung zu organisieren.

Schritt 2: Kurs bei einem ermächtigten Anbieter

9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – ein Ganztag. Du übst Herzdruckmassage, stabile Seitenlage, AED-Einsatz, Wundversorgung. Am Ende bekommst du eine Bescheinigung.

Schritt 3: Offizielle Bestellung durch den Arbeitgeber

Nach dem Kurs bestellt dich der Arbeitgeber offiziell als betrieblichen Ersthelfer. Ab diesem Moment bist du im Notfall offiziell zuständig und hast gleichzeitig rechtlichen Schutz.

Schritt 4: Auffrischung alle zwei Jahre

Spätestens alle zwei Jahre musst du eine Auffrischung absolvieren. Wer die Frist überschreitet, verliert formal seinen Status als ausgebildeter Ersthelfer.

Was kostet mich das als Mitarbeiter?

Nichts. Die Kursgebühren trägt die Berufsgenossenschaft vollständig. Der Kurstag ist Arbeitszeit – du bekommst dein normales Gehalt.

Online-Kurs als Vorbereitung

Wer vor dem Präsenzkurs die Theorie schon kennt, kommt deutlich entspannter rein. Unser Online-Kurs vermittelt alle theoretischen Grundlagen in 45 Minuten.

Fazit

Betrieblicher Ersthelfer zu werden kostet dich einen Kurstag und alle zwei Jahre eine Auffrischung. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft, die Freistellung schuldet dir dein Arbeitgeber.

Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer-Pflicht. Erste Hilfe im Betrieb. Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.

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