Erste Hilfe im Betrieb: Was Arbeitgeber wissen und organisieren müssen

Erste Hilfe Kurs Pflicht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber bist du für die Erste Hilfe in deinem Betrieb verantwortlich, nicht deine Mitarbeiter, nicht die Berufsgenossenschaft, nicht der Betriebsrat. Du. Die rechtliche Grundlage dafür ist §10 ArbSchG (Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1.

Die vier Pflichten jedes Arbeitgebers

  • Ersthelfer bestellen: Ausreichend ausgebildete Ersthelfer benennen und schriftlich bestellen
  • Ausbildung sicherstellen: Kurs bei ermächtigtem Anbieter organisieren, Auffrischung alle 2 Jahre
  • Ausstattung bereitstellen: Verbandkasten (DIN 13157 für Büro, DIN 13169 für Großbetriebe), Aushang mit Notrufnummern
  • Organisation dokumentieren: Wer ist Ersthelfer? Wann war die letzte Auffrischung? Wo ist der Verbandkasten?

AED im Betrieb: Pflicht oder Empfehlung?

Eine gesetzliche AED-Pflicht für alle Betriebe gibt es in Deutschland nicht. Die DGUV empfiehlt AEDs jedoch dringend für Betriebe mit erhöhtem Risiko. Bei einem Herzstillstand entscheidet jede Minute, der Rettungsdienst braucht im Schnitt 8 bis 12 Minuten, ein AED kann in unter 2 Minuten eingesetzt sein.

Dokumentation: Was du aufbewahren musst

  • Wer ist offiziell bestellter Ersthelfer (Name, Datum der Bestellung)?
  • Wann hat jeder Ersthelfer zuletzt einen anerkannten Kurs absolviert?
  • Wann wurde der Verbandkasten zuletzt geprüft?

Fazit

Erste Hilfe im Betrieb ist kein einmaliges Projekt. Es ist ein laufender Prozess: Ersthelfer ausbilden, Auffrischungstermine im Blick behalten, Verbandkasten prüfen, Dokumentation pflegen.

Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer-Pflicht. Betrieblicher Ersthelfer werden. Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.

Dominik

DominikRettungssanitäter & Kursleiter

Dominik ist ausgebildeter Rettungssanitäter mit langjähriger Einsatzerfahrung im Rettungsdienst und ehrenamtlichem Engagement beim Technischen Hilfswerk (THW). Die Kursinhalte basieren auf den aktuellen ERC-Leitlinien 2021/2025.

Ergänzende Beiträge