Als Arbeitgeber bist du für die Erste Hilfe in deinem Betrieb verantwortlich – nicht deine Mitarbeiter, nicht die Berufsgenossenschaft, nicht der Betriebsrat. Du.
Die vier Pflichten jedes Arbeitgebers
- Ersthelfer bestellen: Ausreichend ausgebildete Ersthelfer benennen und schriftlich bestellen
- Ausbildung sicherstellen: Kurs bei ermächtigtem Anbieter organisieren, Auffrischung alle 2 Jahre
- Ausstattung bereitstellen: Verbandkasten (DIN 13157 für Büro, DIN 13169 für Großbetriebe), Aushang mit Notrufnummern
- Organisation dokumentieren: Wer ist Ersthelfer? Wann war die letzte Auffrischung? Wo ist der Verbandkasten?
AED im Betrieb: Pflicht oder Empfehlung?
Eine gesetzliche AED-Pflicht für alle Betriebe gibt es in Deutschland nicht. Die DGUV empfiehlt AEDs jedoch dringend für Betriebe mit erhöhtem Risiko. Bei einem Herzstillstand entscheidet jede Minute – der Rettungsdienst braucht im Schnitt 8 bis 12 Minuten, ein AED kann in unter 2 Minuten eingesetzt sein.
Dokumentation: Was du aufbewahren musst
- Wer ist offiziell bestellter Ersthelfer (Name, Datum der Bestellung)?
- Wann hat jeder Ersthelfer zuletzt einen anerkannten Kurs absolviert?
- Wann wurde der Verbandkasten zuletzt geprüft?
Fazit
Erste Hilfe im Betrieb ist kein einmaliges Projekt. Es ist ein laufender Prozess: Ersthelfer ausbilden, Auffrischungstermine im Blick behalten, Verbandkasten prüfen, Dokumentation pflegen.
Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer-Pflicht. Betrieblicher Ersthelfer werden. Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.
