Erste Hilfe im Betrieb: Was Arbeitgeber wissen und organisieren müssen

Erste Hilfe Kurs Pflicht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber bist du für die Erste Hilfe in deinem Betrieb verantwortlich – nicht deine Mitarbeiter, nicht die Berufsgenossenschaft, nicht der Betriebsrat. Du.

Die vier Pflichten jedes Arbeitgebers

  • Ersthelfer bestellen: Ausreichend ausgebildete Ersthelfer benennen und schriftlich bestellen
  • Ausbildung sicherstellen: Kurs bei ermächtigtem Anbieter organisieren, Auffrischung alle 2 Jahre
  • Ausstattung bereitstellen: Verbandkasten (DIN 13157 für Büro, DIN 13169 für Großbetriebe), Aushang mit Notrufnummern
  • Organisation dokumentieren: Wer ist Ersthelfer? Wann war die letzte Auffrischung? Wo ist der Verbandkasten?

AED im Betrieb: Pflicht oder Empfehlung?

Eine gesetzliche AED-Pflicht für alle Betriebe gibt es in Deutschland nicht. Die DGUV empfiehlt AEDs jedoch dringend für Betriebe mit erhöhtem Risiko. Bei einem Herzstillstand entscheidet jede Minute – der Rettungsdienst braucht im Schnitt 8 bis 12 Minuten, ein AED kann in unter 2 Minuten eingesetzt sein.

Dokumentation: Was du aufbewahren musst

  • Wer ist offiziell bestellter Ersthelfer (Name, Datum der Bestellung)?
  • Wann hat jeder Ersthelfer zuletzt einen anerkannten Kurs absolviert?
  • Wann wurde der Verbandkasten zuletzt geprüft?

Fazit

Erste Hilfe im Betrieb ist kein einmaliges Projekt. Es ist ein laufender Prozess: Ersthelfer ausbilden, Auffrischungstermine im Blick behalten, Verbandkasten prüfen, Dokumentation pflegen.

Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer-Pflicht. Betrieblicher Ersthelfer werden. Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.

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