§ 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die gesetzliche Grundlage für den Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein. Wer in Deutschland einen Führerschein beantragen will, muss eine Schulung in Erster Hilfe nachweisen – das schreibt dieser Paragraph vor.
Was steht in § 19 FeV genau?
§ 19 FeV legt fest: Die Schulung in Erster Hilfe muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen und bei einer amtlich anerkannten Stelle absolviert worden sein. Die Bescheinigung muss bei der Anmeldung zur Führerscheinprüfung vorliegen.
Ergänzend regelt § 68 FeV, welche Stellen als amtlich anerkannt gelten. Das sind Organisationen wie DRK, Johanniter, Malteser, ASB und zugelassene private Anbieter, die eine behördliche Zulassung besitzen.
Für welche Führerscheinklassen gilt § 19 FeV?
Für alle. Seit April 2015 gilt ein einheitlicher Kurs für alle Klassen – A (Motorrad), B (PKW), C (LKW), D (Bus) und alle Unterklassen. Es gibt keinen getrennten „kleinen“ oder „großen“ Erste-Hilfe-Kurs mehr.
Wie lange gilt der Nachweis?
Lebenslang. § 19 FeV enthält kein Ablaufdatum für den einmal erbrachten Nachweis. Wer den Kurs vor 10 oder 20 Jahren gemacht hat, muss ihn nicht wiederholen – sofern es sich um eine Bescheinigung nach aktuellem Standard handelt.
Ausnahme: Die alte LSMU-Bescheinigung (vor 2016) wird seit 2019 von den meisten Führerscheinstellen nicht mehr akzeptiert.
Gilt ein Online-Kurs nach § 19 FeV?
Nein – nicht als alleiniger Nachweis. § 19 FeV fordert Theorie und Praxis. Der Praxisanteil muss in Präsenz geübt werden. Ein reiner Online-Kurs erfüllt diese Anforderung nicht.
Ein Online-Kurs ist jedoch eine sinnvolle Vorbereitung: Wer die Theorie schon kennt, lernt im Präsenzkurs schneller und sicherer.
Häufige Fragen zu § 19 FeV
Wann muss die Bescheinigung vorliegen?
Spätestens bei der Anmeldung zur theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfung. Viele Fahrschulen verlangen sie jedoch früher – am besten direkt zu Beginn der Ausbildung vorlegen.
Was passiert wenn die Bescheinigung fehlt?
Die Führerscheinstelle lässt die Prüfung nicht zu. Ohne gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung keine Fahrerlaubnis – egal wie gut du die Prüfung bestehen würdest.
Gilt eine ausländische Bescheinigung?
Das liegt im Ermessen der deutschen Führerscheinstelle. EU-Bescheinigungen werden oft akzeptiert, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Sicherer ist eine deutsche Bescheinigung von einer nach § 68 FeV anerkannten Stelle.
Weiterführende Artikel: Alles zum Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein. Was ein Online-Kurs leistet und was nicht: Online Erste-Hilfe-Kurs. Wie lange der Nachweis gültig ist: Erste-Hilfe-Schein abgelaufen.
