§19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist die gesetzliche Grundlage für den Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein. Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis beantragen will, muss eine Schulung in Erster Hilfe nachweisen – das schreibt dieser Paragraph vor. Was genau gefordert wird, für welche Klassen er gilt, wie lange die Bescheinigung gültig ist und was ein Online-Kurs leisten darf – dieser Artikel erklärt alles.
Was steht in §19 FeV genau?
§19 FeV legt fest: Die Schulung in Erster Hilfe muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen und bei einer amtlich anerkannten Stelle absolviert worden sein. Die Bescheinigung muss bei der Anmeldung zur Führerscheinprüfung vorliegen.
Ergänzend regelt §68 FeV, welche Stellen als amtlich anerkannt gelten. Das sind Organisationen wie DRK, Johanniter, Malteser, ASB und zugelassene private Anbieter, die eine behördliche Zulassung besitzen. Der Kurs muss Theorie und Praxis umfassen – ein reiner Online-Kurs erfüllt diese Anforderung nicht allein.
Für welche Führerscheinklassen gilt §19 FeV?
Für alle. Seit April 2015 gilt ein einheitlicher Kurs für alle Klassen:
- Klasse A/A1/A2 – Motorrad
- Klasse B/B96/BE – PKW, Anhänger
- Klasse C/CE/C1/C1E – LKW
- Klasse D/DE/D1/D1E – Bus
- Klasse L, T, AM – Traktoren, Mopeds
Es gibt keinen getrennten „kleinen“ oder „großen“ Erste-Hilfe-Kurs mehr. Wer für den Motorradführerschein einen Kurs gemacht hat, muss für den PKW-Führerschein keinen neuen Kurs machen – und umgekehrt.
Wie lange gilt der Nachweis nach §19 FeV?
Lebenslang. §19 FeV enthält kein Ablaufdatum für den einmal erbrachten Nachweis. Wer den Kurs vor 10 oder 20 Jahren gemacht hat, muss ihn für den Führerschein nicht wiederholen – sofern es sich um eine Bescheinigung nach aktuellem Standard handelt.
Ausnahme: Die alte LSMU-Bescheinigung (vor 2016) wird seit 2019 von den meisten Führerscheinstellen nicht mehr akzeptiert. Wer eine solche hat, sollte vorab bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Wann muss die Bescheinigung vorliegen?
Spätestens bei der Anmeldung zur theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfung. Viele Fahrschulen verlangen die Bescheinigung jedoch früher – am besten direkt zu Beginn der Ausbildung abklären, um keine Überraschungen zu erleben.
Gilt ein Online-Kurs nach §19 FeV?
Nein – nicht als alleiniger Nachweis. §19 FeV fordert Theorie und Praxis in Anwesenheit. Der Praxisanteil (Herzdruckmassage, stabile Seitenlage, AED-Übung) muss in Präsenz geübt werden. Ein reiner Online-Kurs erfüllt diese Anforderung nicht.
Ein Online-Kurs ist jedoch eine sinnvolle Vorbereitung: Wer die Theorie schon kennt, lernt im Präsenzkurs schneller und sicherer. Viele Fahrschüler nutzen Online-Kurse zur Auffrischung zwischen Präsenzterminen.
Was passiert, wenn die Bescheinigung fehlt?
Die Führerscheinstelle lässt die Prüfung nicht zu. Ohne gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung keine Fahrerlaubnis – egal wie gut die Prüfung sonst bestanden werden würde. Es gibt keinen Ermessensspielraum: Die Bescheinigung ist eine formelle Voraussetzung für die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung.
Gilt eine ausländische Bescheinigung?
Das liegt im Ermessen der deutschen Führerscheinstelle. EU-Bescheinigungen werden oft akzeptiert, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Wer mit einer ausländischen Bescheinigung ankommt, sollte vorab bei der zuständigen Führerscheinstelle anfragen. Sicherer ist eine neue deutsche Bescheinigung von einer nach §68 FeV anerkannten Stelle.
§19 FeV und §68 FeV: Was ist der Unterschied?
§19 FeV schreibt die Pflicht zum Erste-Hilfe-Nachweis vor. §68 FeV definiert, welche Stellen für die Ausstellung der Bescheinigung anerkannt sind. Nur Kurse bei anerkannten Stellen nach §68 FeV erfüllen die Anforderungen von §19 FeV. Kurse bei nicht anerkannten Anbietern – auch wenn inhaltlich gut – werden von Führerscheinstellen nicht akzeptiert.
Häufige Fragen zu §19 FeV
Muss ich den Erste-Hilfe-Kurs wiederholen, wenn ich die Fahrprüfung nicht bestanden habe?
Nein. Die Bescheinigung bleibt gültig, unabhängig davon wie viele Versuche für die Fahrprüfung benötigt werden.
Gilt ein Erste-Hilfe-Kurs von vor 15 Jahren noch?
Ja, sofern er bei einer anerkannten Stelle absolviert wurde und keine LSMU-Bescheinigung vor 2016 ist. Die meisten Führerscheinstellen akzeptieren auch sehr alte Bescheinigungen.
Kann die Führerscheinstelle trotzdem eine erneute Teilnahme verlangen?
In seltenen Fällen ja – besonders bei sehr alten oder unleserlichen Bescheinigungen. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht, aber das Ermessen der Behörde ist weit. Im Zweifel telefonisch nachfragen, bevor ein neuer Kurs gebucht wird.
Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten = 6 Stunden 45 Minuten reine Kurszeit. Mit Pausen ein voller Kurstag. Mehr dazu im Artikel Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?
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