Betriebliche Ersthelfer: Pflichten, Quoten und Kosten für Arbeitgeber 2026

Betriebliche Ersthelfer Pflicht Unternehmen

Betriebliche Ersthelfer sind in Deutschland keine Option – sie sind gesetzliche Pflicht. Wer als Arbeitgeber die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Die gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zu betrieblichen Ersthelfern ergibt sich aus § 26 DGUV Vorschrift 1. Sie gilt für jeden Arbeitgeber in Deutschland. Schon wer zwei Mitarbeiter beschäftigt, braucht mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer.

Wie viele Ersthelfer braucht dein Betrieb?

  • Bis 20 Beschäftigte: mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer – zu jeder Zeit anwesend
  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe ab 21 Mitarbeitern: mindestens 5 % der anwesenden Belegschaft
  • Alle anderen Betriebe ab 21 Mitarbeitern: mindestens 10 % der anwesenden Belegschaft

Ausbildung und Auffrischung: Was ist Pflicht?

Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Auffrischung muss spätestens alle zwei Jahre erfolgen. Ein Ersthelfer dessen Bescheinigung länger als zwei Jahre alt ist, gilt rechtlich als nicht mehr ausgebildet.

Wer zahlt die Ausbildung?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kursgebühren direkt. Die pauschale BG-Erstattung beträgt 2026 einheitlich 46,31 Euro pro Teilnehmer. Du als Arbeitgeber trägst nur die Freistellung deiner Mitarbeiter für die Schulungszeit.

Was passiert bei Verstößen?

Wer bei einer Kontrolle nicht genügend ausgebildete Ersthelfer nachweisen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Kommt es zu einem Arbeitsunfall ohne ausreichende Ersthelfer-Abdeckung, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Häufige Fragen für Arbeitgeber

Wie viele Ersthelfer brauche ich als kleines Unternehmen?

Ab zwei Mitarbeitern brauchst du mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer, der zu jeder Zeit anwesend ist. Bei bis zu 20 Mitarbeitern reicht einer – aber empfohlen sind zwei als Puffer für Urlaub und Krankheit.

Was passiert wenn mein Ersthelfer das Unternehmen verlässt?

Du musst umgehend für Ersatz sorgen. Solange kein ausgebildeter Ersthelfer anwesend ist, erfüllst du deine Pflicht nicht. Deshalb ist es sinnvoll, mehr Ersthelfer auszubilden als das Minimum erfordert.

Kann ich als Arbeitgeber selbst Ersthelfer sein?

Ja. Du kannst dich selbst als betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen. Gerade in Kleinbetrieben ist das oft die pragmatischste Lösung.

Gilt die DGUV-Pflicht auch für Homeoffice-Mitarbeiter?

Die Ersthelfer-Pflicht bezieht sich auf anwesende Mitarbeiter am Betriebsstandort. Im Homeoffice sind Mitarbeiter für ihre eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Für den Betrieb zählen nur die vor Ort anwesenden Beschäftigten bei der Berechnung der Quote.

Fazit

Betriebliche Ersthelfer sind keine bürokratische Last – sie sind die erste Verteidigungslinie wenn es ernst wird. Die Pflicht ist klar, die Kosten sind durch die BG gedeckt, der Aufwand ist ein Kurstag alle zwei Jahre.

Weiterführende Artikel: Betrieblicher Ersthelfer werden. Erste Hilfe im Betrieb. DGUV Vorschrift 1 erklärt. Verbandskasten Inhalt.

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