Der Verbandskasten im Betrieb ist gesetzlich vorgeschrieben – Inhalt und Ausstattung sind durch DIN-Normen geregelt. Wer den falschen Verbandkasten hat oder ihn nicht pflegt, erfüllt seine Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 nicht.
Welche DIN-Norm gilt für welchen Betrieb?
- DIN 13157 (Kleiner Betriebsverbandkasten): Pflicht in Verwaltungs- und Bürobetrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern.
- DIN 13169 (Großer Betriebsverbandkasten): Pflicht in Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko und in größeren Betrieben ab 50 Mitarbeitern.
Was enthält der DIN-13157-Verbandkasten?
- Wundschnellverbände in verschiedenen Größen
- Pflaster-Sortiment
- Verbandpäckchen (klein und mittel)
- Dreieckstuch und Rettungsdecke
- Einmalhandschuhe (mehrere Paare)
- Beatmungsmaske (Folie)
- Schere, Sicherheitsnadeln, Erste-Hilfe-Anleitung
Was muss beim Verbandkasten beachtet werden?
- Standort: Gut sichtbar, leicht zugänglich, für alle Mitarbeiter bekannt
- Regelmäßige Kontrolle: Mindestens einmal pro Jahr, abgelaufene Materialien sofort ersetzen
- Dokumentation: Prüfung mit Datum festhalten
- Keine Medikamente: Nur Verbandmaterial, keine Schmerzmittel oder Salben
Weiterführende Artikel: Erste Hilfe im Betrieb. DGUV Vorschrift 1. Betriebliche Ersthelfer-Pflicht.
