DGUV Vorschrift 1: Was sie für betriebliche Ersthelfer bedeutet

Betriebliche Ersthelfer

Die DGUV Vorschrift 1 ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift der deutschen Berufsgenossenschaften. § 26 dieser Vorschrift verpflichtet jeden Arbeitgeber, ausreichend betriebliche Ersthelfer auszubilden und vorzuhalten.

Was regelt die DGUV Vorschrift 1 zur Ersten Hilfe?

  • Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten braucht einen ausgebildeten Ersthelfer
  • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 21 Mitarbeitern: mindestens 5 % der anwesenden Belegschaft
  • In allen anderen Betrieben ab 21 Mitarbeitern: mindestens 10 %
  • Auffrischung alle 2 Jahre Pflicht

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 1 und § 19 FeV?

  • § 19 FeV gilt für den Führerschein. Einmalige Bescheinigung, lebenslang gültig.
  • DGUV Vorschrift 1 gilt für betriebliche Ersthelfer. Bescheinigung alle 2 Jahre erneuern Pflicht.

Was kostet die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung?

Die Kursgebühren übernimmt die Berufsgenossenschaft vollständig. Die Pauschale beträgt 2026 einheitlich 46,31 Euro pro Teilnehmer.

Was passiert bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 1?

Wer nicht genügend ausgebildete Ersthelfer nachweisen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei einem Unfall ohne Ersthelfer-Abdeckung sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Weiterführende Artikel: Betriebliche Ersthelfer-Pflicht. Betrieblicher Ersthelfer werden. Erste Hilfe im Betrieb.

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