Wie werde ich betrieblicher Ersthelfer? Ausbildung, Pflichten und Rechte
Wie werde ich betrieblicher Ersthelfer? Ein Kurstag reicht – die BG zahlt die Kursgebühren. Voraussetzungen, Ablauf und Rechte für Mitarbeiter und Arbeitgeber erklärt.
Der Blog zu wichtigen Erste-Hilfe-Themen
Wie werde ich betrieblicher Ersthelfer? Ein Kurstag reicht – die BG zahlt die Kursgebühren. Voraussetzungen, Ablauf und Rechte für Mitarbeiter und Arbeitgeber erklärt.
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs? 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – das sind 6 Stunden 45 Minuten reine Kurszeit, meist an einem Tag. Was dich erwartet und wie du den Tag planst.
Online Erste-Hilfe-Kurs: Was gilt wofür? Für den Führerschein reicht er alleine nicht – für Auffrischung, Vorbereitung und private Zwecke ist er ideal. Hier steht wann was gilt.
Grundkurs oder Auffrischungskurs – was brauchst du? Seit 2015 sind beide inhaltlich gleich. Wann du welchen buchst und wann der Zeitpunkt entscheidend wird.
Für den Führerschein brauchst du einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – einmalig, lebenslang gültig. Was genau gefordert wird, wo du ihn machen kannst und was online möglich ist: alles hier erklärt.
Erste-Hilfe-Kurs auffrischen: Wann ist es Pflicht, wann sinnvoll – und was hat sich 2025 geändert? Alle Antworten für betriebliche Ersthelfer und Privatpersonen.
Was Arbeitgeber zur Ersten Hilfe im Betrieb wissen müssen: Ersthelfer-Quoten, Verbandkasten-Normen, AED-Empfehlung und Dokumentationspflicht nach DGUV Vorschrift 1.
Erste Hilfe am Kind: Herzdruckmassage, Verschlucken, Fieberkrampf, allergischer Schock. Was bei Kindern anders ist als bei Erwachsenen – basierend auf ERC-Leitlinien 2025.
Was hat sich 2025 bei der Ersten Hilfe geändert? ERC-Leitlinien aktualisiert: neue Säuglings-Drucktechnik, kein Cortison bei Anaphylaxie, stärkerer Fokus auf AED. Die wichtigsten Änderungen kompakt erklärt.
Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht: ab 2 Mitarbeitern mindestens einer, alle 2 Jahre Auffrischung, BG zahlt die Kursgebühren. Quoten, Pflichten und Kosten für Arbeitgeber klar erklärt.