Der Verbandskasten im Betrieb ist gesetzlich vorgeschrieben – Inhalt und Ausstattung sind durch DIN-Normen geregelt. Wer den falschen Verbandkasten hat, ihn nicht pflegt oder an einem unzugänglichen Ort aufbewahrt, erfüllt seine Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 nicht und riskiert Bußgelder bei Betriebsprüfungen.
Welche DIN-Norm gilt für welchen Betrieb?
- DIN 13157 (Kleiner Betriebsverbandkasten): Pflicht in Verwaltungs- und Bürobetrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern. Auch geeignet für Fahrzeuge im Werkverkehr.
- DIN 13169 (Großer Betriebsverbandkasten): Pflicht in Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko (Produktion, Bau, Logistik) und in größeren Betrieben ab 50 Mitarbeitern.
Was enthält der DIN-13157-Verbandkasten?
- Wundschnellverbände in verschiedenen Größen
- Pflaster-Sortiment
- Verbandpäckchen (klein und mittel)
- Dreieckstuch und Rettungsdecke
- Einmalhandschuhe (mehrere Paare)
- Beatmungsmaske (Folie)
- Schere, Sicherheitsnadeln, Erste-Hilfe-Anleitung
Was enthält der DIN-13169-Verbandkasten zusätzlich?
Der große Betriebsverbandkasten enthält alle Materialien des DIN-13157-Kastens in größerer Menge sowie zusätzlich:
- Größere Verbandpäckchen und Wundauflagen
- Mehr Einmalhandschuhe
- Kältekompresse
- Verbandklammern
Was muss beim Verbandskasten beachtet werden?
Standort
Gut sichtbar, leicht zugänglich, für alle Mitarbeiter bekannt. Empfohlen: In der Nähe von Arbeitsplätzen mit erhöhtem Unfallrisiko, gut beleuchtet, nicht hinter Gegenständen versteckt. Gut sichtbare Beschilderung mit dem grünen Erste-Hilfe-Symbol.
Regelmäßige Kontrolle
Mindestens einmal pro Jahr, besser quartalsweise. Abgelaufene Materialien sofort ersetzen. Verwendetes Material nach jedem Einsatz auffüllen. Viele Betriebe nutzen dafür einen festen Wartungsplan.
Dokumentation
Prüfung mit Datum und Unterschrift des Verantwortlichen festhalten. Das Verbandbuch (Unfallbuch) muss ebenfalls am Standort des Verbandkastens zugänglich sein und jeden Erste-Hilfe-Einsatz dokumentieren.
Keine Medikamente
Im Betriebsverbandkasten dürfen keine Schmerzmittel, Salben oder anderen Medikamente aufbewahrt werden. Nur Verbandmaterial nach DIN-Norm.
Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?
Die DGUV empfiehlt, dass in einem Betrieb mit mehreren Etagen oder Gebäuden in jedem Bereich ein Verbandkasten vorhanden ist. Die genaue Anzahl hängt von der Betriebsgröße und den Risikobereichen ab. Faustregel: Je 50 Mitarbeiter ein kleiner Verbandkasten, in Risikobereichen mehr.
Häufige Fragen zum Verbandskasten
Welcher Verbandskasten ist im Betrieb Pflicht?
In Verwaltungsbetrieben bis 50 Mitarbeiter: DIN 13157. In Betrieben mit Unfallrisiko oder über 50 Mitarbeiter: DIN 13169.
Dürfen Medikamente im Verbandskasten sein?
Nein. Nur Verbandmaterial nach DIN-Norm. Medikamente gehören nicht in den Betriebsverbandkasten.
Wie oft muss der Verbandskasten kontrolliert werden?
Mindestens einmal jährlich, bei hohem Verbrauch häufiger. Kontrolle und Datum müssen dokumentiert werden.
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