Der Verbandskasten im Betrieb ist gesetzlich vorgeschrieben. Inhalt und Ausstattung sind durch DIN-Normen geregelt. Wer den falschen Verbandkasten hat, ihn nicht pflegt oder an einem unzugänglichen Ort aufbewahrt, erfüllt seine Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 nicht und riskiert Bußgelder bei Betriebsprüfungen.
Welche DIN-Norm gilt für welchen Betrieb?
- DIN 13157 (Kleiner Betriebsverbandkasten): reicht in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit 1 bis 50 Beschäftigten, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben mit 1 bis 20 Beschäftigten und auf Baustellen mit 1 bis 10 Beschäftigten.
- DIN 13169 (Großer Betriebsverbandkasten): ab 51 Beschäftigten in Verwaltung und Handel, ab 21 Beschäftigten in Herstellung und Verarbeitung, ab 11 Beschäftigten auf Baustellen. Zwei kleine Kästen ersetzen einen großen.
Maßgeblich ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3, sie ordnet den Kasten nach Betriebsart und Zahl der Beschäftigten zu.
Für Arbeitgeber: Zum Verbandkasten gehört die Unterweisung
Nach § 12 ArbSchG sind alle Beschäftigten zu unterweisen, nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Dazu gehört auch, wo der Verbandkasten steht und wie im Notfall zu handeln ist. Unsere Online-Unterweisung dauert rund 45 Minuten, jede Teilnahme wird mit einer Teilnahmebescheinigung (PDF) dokumentiert. Firmentarif ab 3 Mitarbeitern.
Was enthält der DIN-13157-Verbandkasten?
- Wundschnellverbände in verschiedenen Größen
- Pflaster-Sortiment
- Verbandpäckchen (klein und mittel)
- Dreieckstuch und Rettungsdecke
- Einmalhandschuhe (mehrere Paare)
- Beatmungsmaske (Folie)
- Schere, Sicherheitsnadeln, Erste-Hilfe-Anleitung
Was enthält der DIN-13169-Verbandkasten zusätzlich?
Der große Betriebsverbandkasten enthält alle Materialien des DIN-13157-Kastens in größerer Menge sowie zusätzlich:
- Größere Verbandpäckchen und Wundauflagen
- Mehr Einmalhandschuhe
- Kältekompresse
- Verbandklammern
Was muss beim Verbandskasten beachtet werden?
Standort
Gut sichtbar, leicht zugänglich, für alle Mitarbeiter bekannt. Empfohlen: In der Nähe von Arbeitsplätzen mit erhöhtem Unfallrisiko, gut beleuchtet, nicht hinter Gegenständen versteckt. Gut sichtbare Beschilderung mit dem grünen Erste-Hilfe-Symbol.
Regelmäßige Kontrolle
Mindestens einmal pro Jahr, besser quartalsweise. Abgelaufene Materialien sofort ersetzen. Verwendetes Material nach jedem Einsatz auffüllen. Viele Betriebe nutzen dafür einen festen Wartungsplan.
Dokumentation
Prüfung mit Datum und Unterschrift des Verantwortlichen festhalten. Das Verbandbuch (Unfallbuch) muss ebenfalls am Standort des Verbandkastens zugänglich sein und jeden Erste-Hilfe-Einsatz dokumentieren.
Keine Medikamente
Im Betriebsverbandkasten dürfen keine Schmerzmittel, Salben oder anderen Medikamente aufbewahrt werden. Nur Verbandmaterial nach DIN-Norm.
Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?
Die Anzahl regelt die ASR A4.3 nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Verwaltung und Handel: 51 bis 300 Beschäftigte ein großer Kasten, 301 bis 600 zwei große, je weitere 300 Beschäftigte ein weiterer. Herstellung und Verarbeitung: 21 bis 100 Beschäftigte ein großer Kasten, 101 bis 200 zwei große, je weitere 100 ein weiterer. Baustellen: 11 bis 50 Beschäftigte ein großer Kasten, 51 bis 100 zwei große, je weitere 50 ein weiterer. Bei mehreren Etagen oder Gebäuden gehört in jeden Bereich ein Kasten in erreichbarer Nähe.
Häufige Fragen zum Verbandskasten
Welcher Verbandskasten ist im Betrieb Pflicht?
Das hängt von Betriebsart und Beschäftigtenzahl ab (ASR A4.3). Der kleine Kasten nach DIN 13157 reicht in Verwaltung und Handel bis 50 Beschäftigte, in Herstellung und Verarbeitung bis 20, auf Baustellen bis 10. Darüber gilt der große Kasten nach DIN 13169.
Dürfen Medikamente im Verbandskasten sein?
Nein. Nur Verbandmaterial nach DIN-Norm. Medikamente gehören nicht in den Betriebsverbandkasten.
Wie oft muss der Verbandskasten kontrolliert werden?
Mindestens einmal jährlich, bei hohem Verbrauch häufiger. Kontrolle und Datum müssen dokumentiert werden.
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