Wie lange ein Erste-Hilfe-Kurs gültig ist, hängt ausschließlich davon ab, wofür du ihn brauchst. Es gibt keine einheitliche Antwort – aber klare Regeln für jeden Anwendungsfall.
Führerschein: Lebenslang gültig
Für den Führerschein-Nachweis gibt es kein Ablaufdatum. § 19 FeV schreibt zwar vor, dass du vor der Führerscheinprüfung einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen musst – aber dieser Nachweis gilt lebenslang.
Einzige Ausnahme: Die alte LSMU-Bescheinigung aus der Zeit vor 2016 wird seit 2019 nicht mehr akzeptiert.
Betrieblicher Ersthelfer: 2 Jahre
Für betriebliche Ersthelfer gilt eine strikte Frist: Die Bescheinigung ist genau 2 Jahre gültig. Danach muss eine Auffrischung absolviert werden – kein Ermessensspielraum. Ein Ersthelfer dessen Bescheinigung abgelaufen ist, gilt rechtlich als nicht mehr ausgebildet.
Privater Kurs: Kein gesetzliches Ablaufdatum
Wer einen Erste-Hilfe-Kurs aus privaten Gründen gemacht hat, hat kein gesetzliches Ablaufdatum. Medizinisch sinnvoll ist eine Auffrischung trotzdem alle 2 bis 3 Jahre.
Übersicht: Gültigkeitsdauer auf einen Blick
| Verwendungszweck | Gültigkeit |
|---|---|
| Führerschein (§ 19 FeV) | Lebenslang |
| Betrieblicher Ersthelfer (DGUV V1) | 2 Jahre |
| Privat / Sonstiges | Kein Ablaufdatum |
| LSMU-Bescheinigung (vor 2016) | Ungültig seit 2019 |
Weiterführende Artikel: Erste-Hilfe-Schein abgelaufen. Erste-Hilfe-Kurs auffrischen. Betriebliche Ersthelfer-Pflicht.
