Erste-Hilfe-Kurs auffrischen: Wann Pflicht, warum sinnvoll, wie am einfachsten

Erste Hilfe Auffrischung

Dein Erste-Hilfe-Kurs liegt ein paar Jahre zurück. Du fragst dich, ob dein Wissen noch taugt – oder ob du einfach darauf hoffst, dass du nie in die Situation kommst, es anwenden zu müssen. Beides ist menschlich. Aber nur eines ist klug.

Dieser Artikel erklärt dir wann eine Auffrischung gesetzlich Pflicht ist, wann sie trotzdem sinnvoll ist, und was der einfachste Weg zurück auf den aktuellen Stand ist.

Wann ist die Auffrischung gesetzlich Pflicht?

Es gibt genau eine Gruppe für die eine regelmäßige Auffrischung verpflichtend ist: betriebliche Ersthelfer.

Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor: Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Ausbildung spätestens alle zwei Jahre durch eine Fortbildung erneuern. Ein Ersthelfer, dessen Bescheinigung älter als zwei Jahre ist, gilt rechtlich als nicht mehr ausgebildet.

Die Kosten für die Auffrischung trägt die Berufsgenossenschaft. 2026 beträgt die pauschale BG-Erstattung 46,31 Euro pro Teilnehmer.

Für alle anderen – Privatpersonen, Führerscheininhaber, Sporttrainer – gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Auffrischung.

Warum auffrischen, wenn es keine Pflicht ist?

Weil Erste Hilfe keine Theorie ist die man einmal lernt und dann abruft. Es ist eine motorische Fähigkeit – die unter extremem Stress abgerufen werden muss. Studien zeigen: Erste-Hilfe-Wissen verblasst ohne Wiederholung schnell. Nach zwei Jahren sind viele Handgriffe nicht mehr automatisiert abrufbar.

Dazu kommt: Die Leitlinien ändern sich. 2021 und zuletzt 2025 gab es konkrete Änderungen – etwa bei der Herzdruckmassage bei Säuglingen (neue 2-Daumen-Technik) und beim Umgang mit Anaphylaxie.

Was ändert sich bei einer Auffrischung?

  • Herzdruckmassage – Drucktiefe, Frequenz, aktuelle Technik nach ERC 2025
  • AED-Einsatz – Handhabung, Elektroden-Placement, Sicherheitsabstand
  • Stabile Seitenlage und Bewusstlosigkeit
  • Notruf und Rettungskette
  • Aktuelle Änderungen in den Leitlinien

Die schnellste Art aufzufrischen: Online

45 Minuten. Kein Termin. Kein freier Tag. Kein Anfahrtsweg. Du lernst die aktuellen ERC-2025-Leitlinien und bekommst eine Teilnahmebescheinigung.

Häufige Fragen zur Auffrischung

Muss ich meinen Erste-Hilfe-Kurs auffrischen?

Nur wenn du betrieblicher Ersthelfer bist – dann alle zwei Jahre Pflicht. Für alle anderen gibt es keine gesetzliche Pflicht. Sinnvoll ist eine Auffrischung alle zwei bis drei Jahre trotzdem.

Was hat sich 2025 bei der Ersten Hilfe geändert?

Der ERC hat 2025 seine Leitlinien aktualisiert. Wichtigste Änderungen: Bei Säuglingen wird die 2-Daumen-Technik bei der Herzdruckmassage empfohlen. Bei Anaphylaxie entfällt die routinemäßige Cortison-Gabe.

Zahlt der Arbeitgeber die Auffrischung?

Ja – für betriebliche Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kursgebühren direkt (Pauschale 2026: 46,31 Euro pro Person). Der Arbeitgeber trägt nur die Freistellung der Mitarbeiter für die Schulungszeit.

Wie lange dauert ein Auffrischungskurs?

Genauso lange wie der Grundkurs: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – ein Ganztag. Seit 2015 sind Grundkurs und Auffrischung von Umfang und Inhalt her identisch.

Fazit

Erste-Hilfe-Wissen verblasst. Die Leitlinien ändern sich. Und im Ernstfall zählt jede Sekunde. Eine Auffrischung alle zwei bis drei Jahre macht den Unterschied zwischen hilflosem Zögern und souveränem Handeln.

Weiterführende Artikel: Grundkurs oder Auffrischungskurs. Erste-Hilfe-Leitlinien 2025. Betriebliche Ersthelfer-Pflicht. Herzdruckmassage Anleitung.

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