Für Unternehmen · Erste Hilfe Kurs Online

Die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung für alle Mitarbeiter. Online und mit Nachweis.

Nach §12 ArbSchG. Rund 45 Minuten Videozeit, Teilnahmebescheinigung je Mitarbeiter, kein Präsenztermin.

Ab 28,00 € netto je Mitarbeiter · Firmentarif ab 3 Personen · kein Abo

Auf einen Blick

Kurs-Nr. EHK-01-GK
45 MinutenVideozeit, ca. 1 Std. mit Pausen
Teilnahmebescheinigung (PDF)Datiert, je Mitarbeiter, mit Kurs-Nr.
12 MonateZugang je Teilnehmer
Unterweisung nach §12 ArbSchGMit §4 DGUV Vorschrift 1

Ihre Daten sind geschützt

SSL-verschlüsselt · DSGVO-konform

Ihr Ersthelfer ist ausgebildet. Aber was ist mit den anderen 90% der Belegschaft?

Pflicht für die ganze Belegschaft

§ 12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung aller Beschäftigten, mindestens einmal jährlich. Verhalten im Notfall gehört dazu.

Nachweis je Mitarbeiter

Jeder Teilnehmer erhält eine datierte Teilnahmebescheinigung mit Name, Inhalten und Abschlussdatum. Für Prüfung, Audit und Ihre Akte.

Kein Arbeitsausfall

Jeder lernt am Bildschirm, wann es passt: in der Pause, zwischen zwei Terminen, im Homeoffice. Kein Termin, keine Anreise.

Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Kurs ersetzt nicht die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach §26 DGUV Vorschrift 1. Diese erfolgt in Präsenz bei einer von Ihrer Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle und ist separat zu organisieren.

Preis je Mitarbeiter, gestaffelt nach Teamgröße

Einmalzahlung, kein Abo. Sammelrechnung an Ihr Unternehmen.

Team

3 bis 9 Mitarbeiter

32,00 €

je Person, netto

Betrieb

25 bis 49 Mitarbeiter

28,00 €

je Person, netto

  • Kurs mit AED-Modul
  • 10 Merkblätter als PDF
  • Teilnahmebescheinigung je Teilnehmer
  • 12 Monate Zugang
Plätze bestellen

Preise zzgl. USt; mit gültiger USt-IdNr im Reverse-Charge-Verfahren. Ab 50 Mitarbeitern: Anfrage per E-Mail. Für 1 bis 2 Personen gilt die reguläre Buchung.

So läuft es ab

Schritt 1

Bestellen

Anzahl eintragen, der Staffelpreis rechnet sich selbst. Die Rechnung kommt per E-Mail.

Schritt 2

Bezahlen, Liste senden

Rechnung begleichen und die Teilnehmerliste mit Vorname, Nachname und E-Mail hochladen.

Schritt 3

Zugänge erhalten

Wir schalten frei, Sie leiten den Startlink weiter. Den Rest erledigen Ihre Mitarbeiter selbst.

Ihre Branche hat eigene Notfälle

Der Kurs vermittelt Erste-Hilfe-Grundwissen für jeden Betrieb. Auf den Branchenseiten sehen Sie, welche Notfälle in Ihrem Alltag vorkommen.

Begleitmaterial inklusive

Zum Kurs gehören zehn Merkblätter als PDF: vier für jeden Betrieb und sechs Branchenpakete. Jeder Teilnehmer kann alle herunterladen.

  • Erste Hilfe am Arbeitsplatz: Rettungskette und Notruf im Betrieb
  • Notfälle bei Vorerkrankungen: Unterzuckerung, Krampfanfall, Asthma, Allergie
  • Reanimation und AED auffrischen
  • Augen und Haut: Spritzer, Reizstoffe, Fremdkörper
  • Branchenpakete: Pflege, Produktion, Handel und Gastronomie, Bau, Lager, Büro

Was Ihre Mitarbeiter lernen

Eigenschutz und Absichern der Unfallstelle

Sich selbst schützen, die Unfallstelle sichern, weitere Gefahren früh erkennen.

Notfälle erkennen und Dringlichkeit einschätzen

Kritische Zustände erkennen und Prioritäten setzen. Herzinfarkt, Schlaganfall nach FAST, Anaphylaxie, Unterzuckerung.

Rettungskette und Notruf

Die Schritte der Rettungskette und ein Notruf, der klar und ohne Zeitverlust abgesetzt wird.

Stabile Seitenlage, Wiederbelebung, AED

Seitenlage, Atemwegssicherung und Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Rhythmus, Drucktiefe und dem Einsatz eines AED.

Wunden, Blutungen, Schock

Verbände, Druckverband, starke Blutungen stoppen und die frühen Zeichen eines Schocks.

Typische Notfälle

Knochenbrüche, Verbrennungen, Verätzungen, Unterkühlung und Vergiftungen: richtig reagieren, bis der Rettungsdienst da ist.

Rechtlicher Hintergrund

Was § 12 ArbSchG von Arbeitgebern verlangt

Nach § 12 ArbSchG werden alle Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen: bei Einstellung, bei neuen Aufgaben, nach Unfällen und nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Inhalt, Datum und Teilnehmer müssen dokumentiert sein. Ergänzend verpflichtet § 10 ArbSchG den Arbeitgeber, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen zu organisieren.

Was passiert, wenn die Dokumentation fehlt?

Ordnet die Aufsichtsbehörde Abhilfe an und wird die Anordnung missachtet, droht nach § 25 ArbSchG eine Geldbuße bis 30.000 €. Nach einem Arbeitsunfall kann der Unfallversicherungsträger nach § 110 SGB VII Regress nehmen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die fehlende Dokumentation ist dann genau der Beleg, der Ihnen fehlt.

Unterschied zur Ersthelferausbildung nach DGUV

Die Ersthelferausbildung nach §26 DGUV Vorschrift 1 ist eine Präsenzausbildung für benannte Ersthelfer, alle zwei Jahre. Die Unterweisung nach §12 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten, jährlich. Beide Pflichten bestehen nebeneinander.

Fachlich verantwortet von einem ehemaligen Rettungshelfer mit THW-Erfahrung. Inhalte nach den Leitlinien des European Resuscitation Council.

25.000+Teilnehmer deutschlandweit

Häufige Fragen

Erfüllt der Online-Kurs die Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG?

Er deckt den Themenbaustein Erste Hilfe der jährlichen Unterweisung ab und dokumentiert ihn je Mitarbeiter. Die arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen Ihres Betriebs bleiben in Ihrer Verantwortung.

Ist das ein Kurs für betriebliche Ersthelfer?

Nein. Betriebliche Ersthelfer nach §26 DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet und alle zwei Jahre fortgebildet, die Lehrgangsgebühr trägt die Berufsgenossenschaft. Unser Kurs ist die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung für alle übrigen Beschäftigten nach §12 ArbSchG. Beides brauchen Sie nebeneinander. Mehr dazu im Ratgeber Betriebliche Ersthelfer: Pflicht und Anzahl.

Wie lange dauert der Kurs?

Rund 45 Minuten Videozeit, mit Login und Pausen etwa eine Stunde. Unterbrechen ist jederzeit möglich, der Fortschritt bleibt erhalten.

Was steht auf der Teilnahmebescheinigung?

Name, Kursinhalte und Abschlussdatum. Sie dokumentiert die Unterweisung nach §12 ArbSchG und ist kein Nachweis einer Ersthelferausbildung nach DGUV.

Wie lange gilt der Zugang?

12 Monate je Teilnehmer. Für die Unterweisung im Folgejahr buchen Sie erneut.

Ab wie vielen Mitarbeitern gilt der Firmentarif?

Ab 3 Personen. Ab 50 Mitarbeitern schreiben Sie uns vorab an team@erste-hilfe-kurs-online.de.

Wie wird abgerechnet?

Per Sammelrechnung an Ihr Unternehmen. Mit gültiger USt-IdNr im Reverse-Charge-Verfahren, sonst mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Alle Mitarbeiter unterwiesen, alle Nachweise in der Akte.

Bestellen in zwei Minuten. Zugänge, sobald Zahlung und Liste da sind.

Jetzt für Ihr Team bestellen