B2B-Partnerbedingungen
Zusatz zu den Affiliate-Partnerbedingungen für das B2B-Kooperationsmodell, die Vermittlung von Firmenbestellungen über die Firmenseite.
B2B-Partnerbedingungen (Zusatz)
Zusatz zu den Affiliate-Partnerbedingungen der Lernakademie Plus für das B2B-Kooperationsmodell.
Dieser Zusatz gilt für Partner, die das B2B-Angebot des Vendors (Erste Hilfe Unterweisung nach §12 ArbSchG für Betriebe, Bestellung über die Firmenseite) an Betriebe vermitteln. Bestellung und Bezahlung laufen nicht über Digistore24, sondern über den B2B-Weg des Vendors (Formular, Nettorechnung, Reverse-Charge, Vorkasse). Die Verhaltensregeln der Affiliate-Partnerbedingungen gelten unverändert weiter, insbesondere das vollständige Verbot von Google Ads, das Verbot irreführender Aussagen (kein „staatlich anerkannt“, kein Ersatz für eine Präsenz- oder DGUV-Ausbildung) und die ausschließliche Verwendung vom Vendor bereitgestellter Codes. Wo dieser Zusatz für das B2B-Modell abweicht, geht er vor.
§1 Zwei Partnermodelle
1.1 Rabatt-Partner (Institutionen wie Verbände, Innungen, Kammern) erhalten einen vom Vendor bereitgestellten Rabattcode und geben ihn an die Betriebe in ihrem Umfeld weiter. Keine Vergütung, keine Registrierung, keine Abrechnung.
1.2 Vergütungs-Partner (kommerzielle Multiplikatoren) erhalten einen individuellen Partnerlink und eine Vergütung je vermitteltem Platz. Für sie gelten die vollständigen Affiliate-Partnerbedingungen zuzüglich dieses Zusatzes.
Pro Partner gilt genau eines der beiden Modelle.
§2 Zuordnung
2.1 Die Zuordnung erfolgt nicht über einen Digistore24-Promo-Link und nicht über Cookies, sondern über die im B2B-Bestellformular erfassten Felder: den eingegebenen Rabattcode oder die Partner-Kennung aus dem individuellen Link.
2.2 Maßgeblich ist die vom Vendor registrierte und bezahlte Bestellung. Der Vendor führt die Zuordnung von Code beziehungsweise Kennung zum Partner.
§3 Vergütung (nur Vergütungs-Partner)
3.1 Höhe. 8,00 € je gebuchtem und bezahltem Platz. Der Betrag ist fest und unabhängig vom Staffelpreis der jeweiligen Bestellung.
3.2 Abrechnung. Monatlich per Gutschrift des Vendors auf Basis der im Vormonat registrierten und bezahlten Verkäufe. Auszahlung ab einer Schwelle von 100,00 €; darunter Übertrag in den Folgemonat.
3.3 Gutschriftverfahren. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§14 Abs. 2 UStG). Partner und Vendor stimmen dem zu. Widerspricht der Partner einer Gutschrift, entfällt deren Wirkung.
3.4 Umsatzsteuer. Die Vergütung ist Entgelt für eine Vermittlungsleistung des Partners an die GEDO Marketing LTD (Zypern), also eine grenzüberschreitende B2B-Leistung. Partner mit USt-IdNr: Gutschrift netto im Reverse-Charge-Verfahren; der Partner meldet die Leistung in seiner Zusammenfassenden Meldung. Partner ohne USt-IdNr klären die Abrechnung im Einzelfall mit ihrem Steuerberater.
3.5 Storno und Nichtzahlung. Für nicht bezahlte, stornierte oder erstattete Bestellungen entsteht keine Vergütung. Wird eine Bestellung nach einer bereits erteilten Gutschrift storniert oder erstattet, wird der Betrag mit der nächsten Gutschrift verrechnet.
§4 Rabatt (nur Rabatt-Partner)
4.1 Der Rabatt-Partner erhält nach beidseitiger Abstimmung einen vom Vendor bereitgestellten Rabattcode. Die Betriebe geben ihn im Bestellformular an und erhalten den Rabatt auf den Staffelpreis.
4.2 Es besteht kein Vergütungsanspruch. Der Rabatt-Partner bestätigt vor Erhalt des Codes die Werberegeln der Affiliate-Partnerbedingungen.
§5 Onboarding
5.1 Rabatt-Partner erhalten nach Klärung der offenen Punkte und beidseitiger Zustimmung den Rabattcode.
5.2 Vergütungs-Partner erhalten nach einem Erstgespräch und Zustimmung zu den Affiliate-Partnerbedingungen und diesem Zusatz ihren individuellen Link per E-Mail.
5.3 Wünscht der Partner eine auf seine Optik abgestimmte Einstiegsseite, wird dies im Vorgespräch abgestimmt und per E-Mail bestätigt.
§6 Verhältnis zur Affiliate-Partner-AGB und Inkrafttreten
6.1 Soweit dieser Zusatz nichts Abweichendes regelt, gelten die Affiliate-Partnerbedingungen fort.
6.2 Dieser Zusatz gilt ab dem Datum der beidseitigen Zustimmung des jeweiligen Partners.
Stand: Juli 2026.
