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Erste Hilfe Unterweisung nach §12 ArbSchG: der praktische Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen

Was das Arbeitsschutzgesetz wirklich von Ihnen verlangt, welche fünf Fehler im Ernstfall teuer werden und wie Sie alle Mitarbeiter nachweisbar unterweisen. Kompakt auf den Punkt gebracht, kostenlos als PDF.

Das erwartet Sie

Auf wenigen Seiten, ohne Umwege

  • Was §12 ArbSchG konkret verlangt, in klarer Sprache statt Paragrafendeutsch
  • Die fünf häufigsten Fehler bei der Erste-Hilfe-Unterweisung und wie Sie sie vermeiden
  • Eine Checkliste, mit der Sie in einer Minute sehen, wo Ihr Betrieb steht
  • Ein Vier-Schritte-Fahrplan von der Bestandsaufnahme zur dokumentierten Unterweisung

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Über 25.000 Teilnehmer deutschlandweit · Kursleitung von einem ehemaligen Rettungshelfer mit ehrenamtlichem THW-Engagement

Inhalt

Das steckt im Leitfaden

Praxisorientiert für den Betriebsalltag:

  • Die Rechtslage: Was §12 ArbSchG von jedem Arbeitgeber verlangt, für alle Mitarbeiter, nicht nur für den benannten Ersthelfer.
  • Die Dokumentation: Warum ohne Nachweis im Schadensfall der Rückgriff der Berufsgenossenschaft droht, mit Vergleich Papier gegen digitales System.
  • Die fünf Fehler: Von „kein Ersthelfer benannt“ bis „Auffrischung vergessen“, jeweils mit konkreter Lösung.
  • Der Fahrplan: Vier Schritte, wenige Wochen, von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Routine.
  • Die Checkliste: Sieben Punkte, mit denen Sie Ihren Status sofort einschätzen.

Der häufige Irrtum, der teuer wird

„Wir haben doch einen ausgebildeten Ersthelfer, das reicht.“ Nein. Die DGUV-Ersthelferausbildung deckt nur die benannten Ersthelfer ab, also je nach Betriebsart 5 bis 10 Prozent Ihrer Belegschaft. §12 ArbSchG verlangt zusätzlich, dass alle Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden, nach §4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Das Verhalten im Notfall gehört dazu: Wer nicht weiß, wie er den Notruf absetzt und was bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu tun ist, ist nicht ausreichend unterwiesen. Genau diese Pflicht übersehen die meisten Betriebe. Der Leitfaden zeigt, wie Sie sie ohne Aufwand erfüllen.

Zielgruppe

Für wen der Leitfaden gedacht ist

Für Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen, die sichergehen wollen, dass ihre Unterweisungen vollständig durchgeführt und sauber dokumentiert sind. Branchenunabhängig, ob Büro, Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Pflege.

Holen Sie sich den Leitfaden

Kostenlos, sofort als PDF. Danach zeigen wir Ihnen, wie Sie die Unterweisung für Ihr ganzes Team erfüllen: rund 45 Minuten Videozeit pro Person, mit Pausen etwa eine Stunde, dokumentiert und nachvollziehbar.

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Hinweis zur Abgrenzung: Der Leitfaden und der zugehörige Online-Kurs erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG für alle Mitarbeiter. Sie sind kein Ersatz für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach §26 DGUV Vorschrift 1 (übergeordnete gesetzliche Grundlage: §10 ArbSchG). Diese muss in Präsenz bei einer von Ihrer Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle erfolgen; die Kosten dafür trägt in aller Regel Ihr Unfallversicherungsträger. Der Leitfaden ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.